[6.11.2020] OZG-Leistungen sollen bestenfalls nach dem Einer-für-Alle-Modell entwickelt und bereitgestellt werden. Wie es sich mit der Nachnutzbarkeit einmal entwickelter Fachdienste in der Praxis verhält, beleuchtet ein Whitepaper der AKDB.
Die digitale Bereitstellung von OZG-Leistungen soll in vielen Fällen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ oder wenigstens „Einer für Viele“ erfolgen. Demnach sollen etwa Länder, die ein bestimmtes OZG-Themenfeld bearbeiten, digitale Lösungen hervorbringen, die anschließend durch andere Länder nachnutzbar sind. Mit diesem Einer-für-Alle- oder Einer-für-Viele-Prinzip sollen Online-Angebote zügig entwickelt und betrieben werden können. Doch wie genau gestaltet sich diese Nachnutzbarkeit einmal entwickelter Fachdienste in der Praxis? Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat dazu ein Whitepaper publiziert. Der IT-Dienstleister nimmt darin den Aufenthaltstitel aus dem OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung genauer unter die Lupe. Dieser Dienst wurde, unter Federführung des Landes Brandenburg, als einer der ersten nach dem Modell Einer für Alle/Viele umgesetzt.
Mit dem Papier will die AKDB am Beispiel des Aufenthaltstitels beschreiben, wie Marktpartner, Länder und Gebietskörperschaften von den Vorarbeiten profitieren können, welche Möglichkeiten der Beteiligung sie haben und wie die Lösung in die bereits bestehende IT-Landschaft integriert werden könne. Berücksichtigt würden technische, organisatorische, rechtliche sowie betriebliche Aspekte.
(sib)
Hier kann das Whitepaper heruntergeladen werden (Deep Link)
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