[18.3.2021] Zum 34. Mal hat gestern der IT-Planungsrat getagt und sich mit der Nutzung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket, dem länderübergreifenden Einsatz von Online-Diensten der Verwaltung und der Registermodernisierung in Deutschland befasst.
Zum 34. Mal hat am 17. März 2021 der IT-Planungsrat (IT-PLR) getagt, erstmals unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzlandes Hamburg. Schwerpunktthemen der Sitzung waren laut IT-PLR die Nutzung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket, der länderübergreifende Einsatz von Online-Diensten der Verwaltung und die Registermodernisierung in Deutschland. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket sollen demnach in Vorhaben fließen, die der unmittelbaren OZG-Umsetzung dienen. Gemeint sind damit nicht nur Online-Dienste, sondern auch die Digitalisierungslabore zur Vorbereitung besonders wichtiger Leistungen. Darüber hinaus werden die Mittel für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten bereitgestellt. Zur Registermodernisierung (
wir berichteten) soll ein neues Projekt eingerichtet werden und bis zur nächsten Sitzung des IT-PLR erarbeiten, wie die Umsetzung auf den verschiedenen staatlichen Ebenen und ressortübergreifend sichergestellt werden kann. Mit Blick auf das Einer-für-Alle-Prinzip und den FIT-Store hat der IT-Planungsrat die standardisierten Vertragsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsmuster – für die Nachnutzung von Software as a Service vorgelegt und zur Anwendung verabschiedet. Außerdem wurde die Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität für die IT der deutschen Verwaltung beschlossen. Die Umsetzung der im Strategiepapier aufgeführten Maßnahmen werden von der Arbeitsgruppe „Cloud Computing und Digitale Souveränität“ koordiniert. Diese und alle weiteren Beschlüsse können circa eine Woche nach der 34. Sitzung auf der Website des IT-PLR nachgelesen werden.
(ve)
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