[12.7.2021] Per Verordnung sind alle öffentlichen Auftragnehmer in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort zur Annahme von E-Rechnungen verpflichtet. Der Zugang erfolgt über die OZG-RE-Plattform. Landesbehörden müssen, Kommunen können davon Gebrauch machen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind jetzt alle öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Darauf weist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hin. „Mit der entsprechenden Verordnung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung“, erklärt die IT-Beauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich und erläutert: „Elektronische Rechnungen können künftig über eine Zentrale Rechnungseingangsplattform eingereicht werden. Erforderlich ist lediglich die elektronische Adresse des öffentlichen Auftraggebers, die bei der Auftragserteilung bekanntgegeben wird.“ Der Zugang zur elektronischen Rechnung erfolgt laut Ministerium über die OZG-RE-Plattform: https://xrechnung-bdr.de. Die Plattform werde für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesdruckerei in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung betrieben. Auftragnehmer können sich hier registrieren und dann ihre Rechnungen einreichen. Landesbehörden müssen die Plattform nutzen. Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern werde die Nutzung freigestellt. Etwa ein Drittel der Kommunen des Landes machen von der Möglichkeit laut Ministerium aber bereits Gebrauch. Rechnungssteller sind durch die Verordnung erst ab dem 1. April 2023 verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu erstellen. Gleichwohl konnten bereits 900 Eingangsrechnungen an die Landesbehörden verzeichnet werden, heißt es in dem Bericht abschließend. Weitere Informationen für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen sind auf dem Serviceportal der Landesregierung zu finden.
(ve)
https://xrechnung-bdr.dehttps://www.mv-serviceportal.de Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (Deep Link)
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