Brandenburg/AKDB:
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen


[25.4.2022] Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, das im OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung federführend ist, hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) in kurzer Zeit einen Online-Dienst zum Antrag eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen entwickelt. Er adressiert speziell Geflüchtete aus der Ukraine.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) will mit ihrem Know-how dazu beitragen, Geflüchteten aus der Ukraine eine schnelle Eingliederung in den deutschen Alltag zu ermöglichen. Dazu brauchen die Geflüchteten auch die Sicherheit eines legalen Aufenthalts. Ein unregistrierter Aufenthalt ist nur für drei Monate möglich – danach werden ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Damit die Betroffenen möglichst schnell und unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, entwickelt das Land Brandenburg gemeinsam mit der AKDB einen Online-Dienst zur Beantragung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen. Brandenburg ist federführend im OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung.
Der Online-Dienst soll primär per Webcomponent-Technologie auf dem Hilfsportal Germany4Ukraine veröffentlicht werden. Das Portal wurde vom Bund ins Leben gerufen, um Geflüchteten aus der Ukraine unkomplizierten Zugang zu Informationen und konkreten Hilfsangeboten zu ermöglichen. Die Finalisierung des Online-Diensts fand laut AKDB am 6. April 2022 statt. Die Produktivstellung im zentralen Portal soll bis Ende April 2022 erfolgen. Bereits jetzt könnten Kommunen den neuen Online-Dienst nutzen.

Anbindung ans Back End

Die AKDB hat nach eigenen Angaben kurzfristig für Sachbearbeiter im Ausländerwesen eine Anbindung des Online-Diensts an das Fachverfahren OK.VISA realisiert. Nach der Antragstellung werden die Anträge als XAusländer-Nachricht (ein XÖV-Standard) direkt in die Fachverfahren der Ausländerbehörden übermittelt. Auf diese Weise können alle Behörden, die mit OK.VISA arbeiten, Antragsdaten nutzen, die medienbruchfrei aus dem Online-Dienst eingehen. Sofern die Anbindung des OZG-Diensts Antrag auf Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit bereits besteht, können die Antragsdaten auch per XAusländer-Nachricht empfangen werden – und das direkt im Nachrichtenkorb des Fachverfahrens. Dort kann der Sachbearbeiter die Korrektheit der Daten kontrollieren und diese gegebenenfalls korrigieren. Damit sei ein durchgehender digitaler Prozess möglich. Zusätzlich erhalten Sachbearbeiter aufgrund der aktuellen Lage den Zugang zu speziellen Datenbankhilfen, damit sie die benötigten Auswertungen starten können. Dass OK.VISA so schnell an den neuen Online-Dienst angebunden werden konnte, liegt laut AKDB nicht zuletzt daran, dass der IT-Dienstleister bereits im vergangenen Jahr den digitalen Antrag auf Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit realisiert hatte. (sib)

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
https://www.akdb.de
https://ozg.brandenburg.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Brandenburg, Ausländerwesen, Onlinezugangsgesetz (OZG), Aufenthaltstitel, OK.VISA



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