[10.2.2023] Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind im Kreis Borken ab sofort auch digital möglich.
Jede Person, die erstmalig Lebensmittel im gewerblichen Rahmen zubereitet oder verteilt, also im Lebensmittelgewerbe oder in der Gastronomie arbeitet, benötigt vorab eine „Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz“. Im Kreis Borken ist es künftig nicht mehr nötig, hierfür das Gesundheitsamt an einem seiner Standorte in Ahaus, Bocholt oder Borken aufzusuchen. Die Teilnahme ist auch digital möglich. Das Besondere an dem neuen Online-Angebot: Die Belehrung gibt es sowohl auf deutsch als auch in 17 weiteren Sprachen.
Für die digitale Belehrung nutzt das Kreisgesundheitsamt nach eigenen Angaben das Verfahren des Technologiezentrums Glehn. Für eine Teilnahme werde lediglich ein PC, Notebook, Tablet oder Smartphone mit Internet-Zugang benötigt. Nach erfolgreicher Teilnahme könne die entsprechende Bescheinigung über die Online-Plattform direkt heruntergeladen und verwendet werden. Die Kosten für die Online-Belehrung können ebenfalls direkt auf elektronischem Weg bezahlt werden.
(bw)
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