Bayern:
Vorsprung auf i-Kfz Stufe vier


[24.7.2023] Seit Juli können in Bayern sowohl juristische als auch natürliche Personen ihr Fahrzeug ohne vorherige digitale Authentifizierung online außer Betrieb setzen. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt.

In Bayern können Antragsteller ihr Fahrzeug seit Anfang Juli 2023 ohne vorherige digitale Authentifizierung vollautomatisiert online außer Betrieb setzen. Darauf weist jetzt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hin. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Der Freistaat biete somit schon vorzeitig die bürgerfreundliche Lösung der Online-Außerbetriebsetzung für natürliche und juristische Personen an. Bundesweit soll i-Kfz Stufe vier zum 1. September 2023 starten.
Nach erfolgreicher Prüfung der Antragsdaten in den i-Kfz-Portalen ist die Außerbetriebsetzung in Bayern nun vollautomatisiert und sofort rechtlich gültig, erklärt die AKDB. Bislang war dafür zwingend ein Nutzerkonto sowie gegebenenfalls eine Authentifizierung mittels eID erforderlich. Für viele private Nutzer stellte dies eine große Hürde dar. Unternehmen und weitere juristische Personen waren hingegen aus rechtlichen Gründen von der Nutzung des Online-Dienstes ausgeschlossen, obwohl sie einen erheblichen Teil der potenziell Nutzenden repräsentieren.
Die Neuentwicklung des Online-Fachdienstes i-Kfz für Bayern hat die AKDB im Auftrag des Freistaates realisiert und planmäßig freigeschaltet. Neben der Umsetzung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen sei besonderes Augenmerk auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt worden. Der Betrieb der Online-Anwendung erfolge unter Einhaltung der anspruchsvollen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz vollständig im Rechenzentrum der AKDB. Wie der IT-Dienstleister weiter berichtet, greifen die AKDB-Projektbeteiligten während der gesamten Umsetzungsphase der i-Kfz-Stufe vier auf die Kompetenz einer Facharbeitsgruppe i-Kfz zu, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verschiedener Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern sowie Vertreter des StMB angehören.
Mit erfolgreicher Umsetzung der neuentwickelten Online-Außerbetriebsetzung hat die AKDB laut eigenen Angaben einen ersten Meilenstein realisiert, um den kompletten Leistungsumfang von i-Kfz Stufe vier allen Bürgern und Unternehmen des Freistaates fristgerecht zum 1. September 2023 zur Verfügung zu stellen. (ve)

https://www.akdb.de

Stichwörter: IT-Infrastruktur, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Bayern, i-Kfz, Kfz-Wesen



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