[25.7.2008] In Schleswig-Holstein ist jetzt ein Entwurf für ein
E-Government-Gesetz vorgelegt worden. Mit dem Gesetz für die elektronische Verwaltung will das Bundesland die ebenenübergreifende Kommunikation ermöglichen und Insellösungen abschaffen.
Eine Vorreiterrolle nimmt Schleswig-Holstein nicht nur bei der Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ein. In dem nördlichsten Bundesland ist jetzt ein Entwurf des Gesetzes zur elektronischen Verwaltung für Schleswig-Holstein (E-Government-Gesetz, EGovG) vorgestellt worden. Klaus Schlie, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im schleswig-holsteinischen Finanzministerium, sagt: „Durch das neue Gesetz wird es möglich, die elektronischen Verfahren aller Verwaltungsträger so aufeinander abzustimmen, dass die Daten künftig ohne Komplikationen von allen betroffenen Stellen verarbeitet werden können.“ Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums sollen gemeinsame Infrastrukturen, Basisdienste, Datenformate und Schnittstellen für den Austausch geschaffen werden, um Doppelerfassungen zu vermeiden, Fehlerquellen zu minimieren, die Verfahrensabwicklung zu beschleunigen und Kosten zu senken. Profitieren soll von dem neuen Gesetz nicht nur die Verwaltung, sondern auch Bürger und Unternehmen. Professor Utz Schliesky, Abteilungsleiter Verwaltungsmodernisierung im Finanzministerium, erläutert: „Wir schaffen die Grundlage für eine zeitgemäße Kommunikation der Verwaltungen untereinander sowie zwischen Verwaltung und Gesellschaft. Mit dem Gesetz erreichen wir die erforderliche Standardisierung und wahren zugleich die Eigenständigkeit der Kommunen, Kammern und unterschiedlichen Fachbehörden bei der Auswahl ihrer IT-Produkte.“
(rt)
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