Brandenburg:
Zentrales Melderegister


[15.7.2009] Ein zentrales elektronisches Melderegister wird in Brandenburg aufgebaut. Einfache Melderegisterauskünfte dürfen dabei ausschließlich an öffentliche Stellen gegeben werden, Private müssen sich auch weiterhin an die kommunalen Meldebehörden wenden.

Brandenburg erhält ein zentrales Melderegister. Brandenburg erhält ein landesweites elektronisches Melderegister. Es wird die aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister enthalten und für den Online-Abruf von Einwohnerdaten zur Verfügung stehen. Das sagte Innenminister Jörg Schönbohm in der abschließenden Debatte des Landtags zur Novelle des Meldegesetzes. Laut einer Pressemitteilung des brandenburgischen Innenministeriums dürfen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Landesmelderegister ausschließlich an öffentliche Stellen gegeben werden. Anfragen privater Personen und Stellen werden weiterhin bei den kommunalen Meldebehörden bearbeitet. Das Melderegister wird beim zentralen brandenburgischen IT-Dienstleister angesiedelt. (rt)

http://www.mi.brandenburg.de

Stichwörter: Meldewesen, Landesregister, Melderegister, Brandenburg



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