[3.11.2011] Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein hat ihre Facebook-Fanpage zwar mit einem Warnhinweis versehen, will diese aber weiterhin betreiben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert, der ein Abschalten von Facebook-Seiten bis Ende Oktober gefordert hatte, zeigte sich enttäuscht von diesem Vorgehen.
Obwohl das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) alle öffentlichen Stellen aufgefordert hatte, ihren Facebook-Auftritt bis Ende Oktober abzuschalten, hat sich die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein entschlossen, ihren Auftritt bei dem sozialen Netzwerk weiterhin zu betreiben. „Die Landesregierung hat erhebliche Zweifel an der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten. Daher werden wir dieses von der Öffentlichkeit verstärkt genutzte Angebot zur interaktiven Kommunikation fortführen“, erklärte Staatssekretär Arne Wulff. Vor einer eventuellen Abschaltung der Seite wolle man zunächst die datenschutzrechtliche Bewertung der sozialen Netzwerke durch die Innenministerkonferenz abwarten. Wie die Staatskanzlei weiter mitteilt, wird die Facebook-Fanpage bis dahin mit einem deutlichen Warnhinweis versehen. Das ULD zeigte sich nach eigenen Angaben über die Entscheidung der Staatskanzlei enttäuscht, aber nicht überrascht. Dass sämtliche Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder alle öffentlichen Stellen aufgefordert haben, ihre Fanpages abzuschalten, habe an Überzeugungskraft anscheinend nicht genügt. Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, erklärte, an einer Beanstandung der Staatskanzlei nach § 42 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz werde nun kein Weg vorbeiführen.
(bs)
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