[14.1.2014] Um den Breitband-Ausbau voranzutreiben, will Bayern seine Fördersätze verdoppeln und den Kommunen eine bessere Beratung anbieten. Zudem soll das Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln vereinfacht werden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2018 ein flächendeckendes Highspeed-Netz im Freistaat zu schaffen.
Bayern will bis 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen und das modernste Breitband zum Standard machen. So sieht es das Breitband-Konzept des Freistaats vor, das Finanzminister Markus Söder jetzt vorgestellt hat. „Drei Kernpunkte prägen das Konzept: das Verfahren wird vereinfacht, die Förderung verdoppelt und die Beratung verbessert“, so der Minister. „Wir wollen Datenautobahnen bauen und jede Gemeinde muss eine eigene Ausfahrt bekommen.“ Den Kommunen werde der Einstieg in das Verfahren mit einem Startgeld Netz in Höhe von 5.000 Euro erleichtert. „Mit dem neuen Breitband-Konzept wird mehr Geld einfacher zur Verfügung stehen; damit sind wir nunmehr auch im Hinblick auf die flächengroßen Gemeinden des ländlichen Raums gut aufgestellt“, fasst Bayerns Finanzstaatssekretär Albert Füracker zusammen. Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat weiter mitteilt, soll sich der Arbeitsaufwand für die Kommunen durch die Vereinfachung der EU-notifizierten Breitband-Richtlinie um die Hälfte reduzieren. Der Vorschlag des Freistaats zur Änderung der Richtlinie sehe unter anderem vor, dass die Kommunen künftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau des Netzes erfolgt; die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete soll aufgehoben werden. Zudem sollen Abschlagszahlungen ermöglicht werden, sodass für die Kommunen die Notwendigkeit einer kompletten Vorfinanzierung entfällt. Auch auf die Bedarfsermittlung soll künftig verzichtet werden. Darüber hinaus verspricht das Land Verbesserungen bei der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke: Einzelne Kommunen könnten in Zukunft bis zu einer Million Euro erhalten. Das stellt laut dem bayerischen Finanzministerium eine Verdoppelung der bisherigen maximalen Fördersumme dar. Durch die Neuerungen habe keine Kommune Nachteile zu befürchten: Auch Gemeinden, die sich bereits im Verfahren befinden, könnten von den geänderten Förderrichtlinien profitieren.
(bs)
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