Bayern / Hessen / NRW:
Einsatz des AKDB-Servicekontos


[18.10.2018] Das Servicekonto der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) können jetzt auch die Landes- und Kommunalverwaltungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen einsetzen.

Neben Bayern können jetzt auch Hessen und Nordrhein-Westfalen das Servicekonto der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) einsetzen. Wie der kommunale IT-Dienstleister mitteilt, arbeiten die erforderlichen Systeme nahtlos zusammen. Das Servicekonto Hessen sei zunächst in Darmstadt (wir berichteten) online gegangen, künftig stehe es allen Landes- und Kommunalverwaltungen des Bundeslands zur Verfügung.
Das Servicekonto.NRW wiederum ist an des Bürgerservice-Portal angebunden worden (wir berichteten). Das einheitliche Servicekonto der nordrhein-westfälischen Bürgerservice-Portale ermöglicht, dass beispielsweise ein bei der Stadt Bochum registrierter Benutzer mit den gleichen Zugangsdaten auch ein Wunschkennzeichen beim Kreis Lippe reservieren oder ein Fahrzeug dort online abmelden kann. Umzüge innerhalb Nordrhein-Westfalens werden ebenfalls leichter.
Mit der Bereitstellung in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen können nun bis zu 37 Millionen Bürger das Servicekonto als Online-Zugang zur Verwaltung nutzen. Auch der Bund werde es künftig einsetzen. (ve)

http://www.akdb.de

Stichwörter: Portale, CMS, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Onlinezugangsgesetz, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bürgerservice-Portal



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