[2.4.2019] Über das Gewerbe-Service-Portal.NRW können jetzt Gebühren, die für eine Gewerbeanmeldung anfallen, elektronisch bezahlt werden. Die Bezahlfunktion ePayBL macht dies möglich.
Mit neuen Funktionen wartet das Gewerbe-Service-Portal.NRW (
wir berichteten) auf. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, kann nun, wer ein Gewerbe an- oder abmeldet, die anfallenden Gebühren elektronisch begleichen. Möglich mache dies die Bezahlfunktion ePayBL. Der Anzeigende erhalte nach der Bestätigung des Antrags einen Gebührenbescheid, den er online begleichen muss. Mittels ePayBL stehen dem Nutzer verschiedene Bezahlmöglichkeiten von Kreditkarte über Giropay und PayPal bis hin zu paydirekt zur Verfügung. Die Gebühren für die Nutzung der verschiedenen Zahlverfahren bei ePayBL im Gewerbe-Service-Portal.NRW werden vom Land übernommen.
Eine weitere Neuerung des Gewerbe-Service-Portals betrifft laut der Mitteilung die Rechtsformen im Antragsassistenten. Ab sofort können auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) angezeigt werden. Bereits im vergangenen Jahr waren die Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG ergänzt worden.
(ve)
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