[4.10.2023] Der unter Federführung des hessischen Finanzministeriums entwickelte digitale Gewerbesteuerantrag wurde bereits beim E-Government-Wettbewerb ausgezeichnet. Nun informierte das Ministerium die hessischen Kommunen über die Möglichkeiten zur Einführung des Verfahrens.
Von der Gewerbesteuer sind in Deutschland rund 3,9 Millionen steuerpflichtige Unternehmen und etwa 11.000 Kommunen betroffen. Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid federführend vom hessischen Finanzministerium umgesetzt. Das Verfahren folgt dem Prinzip Einer für alle (EfA), das heißt, die Nutzung durch weitere Länder und Kommunen ist möglich und vorgesehen. Beim diesjährigen, von BearingPoint und Cisco ausgelobten E-Government-Wettbewerb wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid mit dem 1. Platz in der Kategorie „Bestes Projekt zur Umsetzung von OZG- oder Registermodernisierung“ ausgezeichnet, in der Publikumswahl kam das Projekt auf Platz 2 (
wir berichteten). Nun fand eine Online-Veranstaltung der Koordinierungsstelle OZG-Kommunal statt, bei der das Finanzministerium 250 Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Städte und Gemeinden darüber informierte, wie der digitale Gewerbesteuerbescheid zukünftig an die Unternehmen übersandt werden kann. Die Koordinierungsstelle ist in Hessen der zentrale Ansprechpartner für die Kommunen bei allen Fragen zur OZG-Umsetzung. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, des Innen- sowie des Digitalministeriums. „Die gemeinsame Informationsveranstaltung unterstreicht einmal mehr die gute Zusammenarbeit in Hessen zwischen Finanzministerium, weiteren Ressorts und unseren Kommunalen Spitzenverbänden“, betonte Finanzminister Michael Boddenberg.
Pilotkommune werden
Mit dem entwickelten Verfahren werden die relevanten Daten für die Festsetzung der Gewerbesteuer vom Finanzamt über einen ELSTER-Transfer zunächst digital an die Kommunen übertragen. In einem zweiten Schritt kann die Kommune den Gewerbesteuerbescheid dann online an das ELSTER-Postfach des Gewerbetreibenden versenden. Der große Vorteil: Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im PDF-A3-Format mit eingebettetem XML-Datensatz erstellt. Er ist damit menschen- und maschinenlesbar. Für Unternehmen und auch die Beraterschaft ist das ein großer Fortschritt, denn die Bescheide können direkt in die jeweilige Fach-Software eingelesen und medienbruchfrei verarbeitet werden. Und da das XML-Format bundesweit einheitlich ist, wird die Arbeit insbesondere für Unternehmen mit Standorten in mehreren Kommunen deutlich übersichtlicher und einfacher.
Bei der Online-Veranstaltung wurde nicht nur das Verfahren selbst vorgestellt, sondern auch gezeigt, wie interessierte Kommunen Pilot- oder Testkommune werden können, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Daneben stehen den Kommunen zur Unterstützung umfangreiche Anleitungen digital zur Verfügung. Daran haben zahlreiche Kommunen mitgearbeitet. In Hessen gibt es nach Angaben des Finanzministeriums zudem bereits einen Länderarbeitskreis, inzwischen über zehn Pilotkommunen sowie einen intensiven Austausch mit Pilotunternehmen.
(sib)
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