[15.12.2023] Für das Bauwesen in Niedersachsen ist der 1. Januar 2024 ein wichtiges Datum: Ab diesem Termin nehmen die Bauämter des Landes sämtliche Bauanträge nur noch in digitaler Form entgegen. Das Bauamt im Landkreis Leer ist gut gerüstet und berichtet über seine Vorbereitungen für den Stichtag.
Sämtliche Bauämter in Niedersachsen werden digital. Die Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt zum Jahreswechsel. Der Landkreis Leer informiert darüber, dass auch dort das Bauamt pünktlich zum 1. Januar 2024 umstellen wird. „Damit gehört die Bauakte aus Stapeln von Papier bald der Vergangenheit an“, sagt Landrat Matthias Groote. Ab Beginn des neues Jahres sind Anträge also grundsätzlich digital einzureichen. Dies trifft nicht nur auf den klassischen Bauantrag zu, sondern ebenso auf andere Anträge nach der Niedersächsischen Bauordnung wie Bauvoranfragen, Abweichungen sowie Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen. Ausnahmen von der elektronischen Form sind nur dann möglich, wenn einem Antragsteller das Einreichen auf digitalem Wege nicht zumutbar wäre.
Ein Kaltstart ist die Umstellung jedoch nicht. Wie der Kreis Leer berichtet, laufen die Vorbereitungen für die Umstellung bereits seit zwei Jahren – beteiligt waren zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung. Zudem werden seit mehreren Monaten die Antragstellung und die weitere Bearbeitung mit Entwurfsverfassern getestet. Technische Schwierigkeiten, die in der Probephase noch auftraten, konnten behoben werden.
Flexible Lösung für verschiedene Bauämter
Das digitale Bauamt funktioniert im Zusammenspiel verschiedener Software-Lösungen, die über Schnittstellen miteinander verbunden sind. Es gibt dabei nicht die eine Lösung für alle Bauämter – jede Bauaufsichtsbehörde war gefordert, unter Berücksichtigung der sich bereits im Einsatz befindlichen Komponenten die erforderlichen Bausteine zusammenzustellen.
Der Landkreis Leer geht davon aus, dass die Digitalisierung die Bauverfahren vereinfachen wird. „Das digitale Verfahren bietet den großen Vorteil, dass künftig beliebig viele Fachbehörden gleichzeitig den Antrag bearbeiten können“, erläutert Bauamtsleiterin Angela Büter. Alle Beteiligten – vom Bauherrn über den Entwurfsverfasser bis zu den Fachbehörden, die beteiligt werden müssen – können Dokumente auf der digitalen Plattform ablegen, sich dort austauschen oder sich einfach über den Verfahrenstand informieren. Auf seiner Bauamts-Website stellt der Landkreis auch zahlreiche Informationen für Antragstellende bereit; zudem werden diese Schritt für Schritt durch das eigentlichen Antragsverfahren hindurchgeleitet.
(sib)
https://www.landkreis-leer.de/bauen
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