[8.1.2024] Durch eine Experimentierklausel werden die Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu einem bestimmten Auftragswert deutlich vereinfacht.
Die Freie und Hansestadt Hamburg geht bei der Erprobung moderner Technologien in der Verwaltung neue Wege. Mit Beginn des neuen Jahres ist eine Experimentierklausel in Kraft getreten, die es ermöglicht, bei einem Auftragswert bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die städtische Beteiligungsgesellschaft GovTecHH muss am Vergabeverfahren beteiligt werden und der Auftrag selbst muss neue Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung beinhalten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit würden weiterhin eingehalten.
Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei, unterstreicht die Bedeutung dieser Neuerung: „Hamburg setzt auf innovative Technologien. Mit der Experimentierklausel schaffen wir einen neuen Weg der Beauftragung von Unternehmen, der es ermöglicht, schnell belastbare Praxiserfahrungen zu sammeln. So können wir auf die rasanten Entwicklungen im Bereich Government Technology angemessen reagieren.“
Auch Andreas Dressel, Senator der Finanzbehörde Hamburg, betont die konsequente Umsetzung der Spielräume, die das novellierte Hamburgische Vergabegesetz eröffnet: „Innovative Technologien können so zügig Einzug in die Hamburger Verwaltung halten. Hamburg setzt damit einmal mehr innovative Akzente im Vergaberecht.“
Hintergrund: Die Venture Client Unit GovTecHH wurde bereits 2022 gegründet, um durch die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen, insbesondere Start-ups, innovative Lösungen verstärkt auf den Markt zu bringen. GovTecHH identifiziert Problemstellungen in den Fachbereichen, sucht nach geeigneten Lösungen und prüft diese auf ihre Umsetzbarkeit. Die Stabsstelle begleitet die Fachbereiche auch bei der Zusammenarbeit mit dem Umsetzungspartner.
(al)
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