DigiNetz-Gesetz:
Auslegungshilfen liegen vor


[12.9.2019] Auslegungshilfen zum DigiNetz-Gesetz hat die AG Digitale Netze erarbeitet, in der Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Telekommunikationsbranche zusammenarbeiten. Die Dokumente stehen zum Download bereit.

Um Auslegungshilfen zum DigiNetz-Gesetz und Leitfäden für die Praxis zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die AG Digitale Netze eingerichtet. In ihr arbeiten Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Telekommunikationsbranche zusammen. Wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) berichtet, bietet die AG nun die ersten Dokumente an. Dazu zähle die Broschüre „Mitnutzungspotenziale kommunaler Trägerstrukturen für 5G“. Mit ihr liege erstmals eine gemeinsame vertiefende Betrachtung des Raumbedarfs moderner Mobilfunknetze von Herstellern, Netzbetreibern und Verwaltung vor. Dieses gemeinsame Verständnis anstehender Herausforderungen des Netzausbaus schaffe die Grundlage, sich koordiniert stadt- und netzplanerisch vorzubereiten. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen die Veröffentlichung der neuen Handreichung. Sie zeige die wichtige Rolle kommunaler Liegenschaften und Infrastrukturen wie Straßenlaternen, Ampelanlagen oder Stadtmöbel als Standorte für 5G-Sendeanlagen, heißt es vonseiten des DStGB. Die Kommunen seien mit dem Ziel eines flächendeckenden Ausbaus des 5G-Netzes zu einer verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit den Mobilfunkanbietern bereit. Die Handreichung biete hierfür wertvolle Informationen.

Leitfäden für die Praxis

Gleich mehrere Veröffentlichungen liegen zu § 77i Abs. 7 TKG (Telekommunikationsgesetz) vor. Dazu zählt eine Handreichung zur Qualitätssicherung im Rahmen der Mitverlegung. Sie beschreibt einen technischen Rahmen, der gängige marktweite Qualitätsvorgaben bei Bau und Beschaffung von Glaserinfrastruktur im Rahmen regionaler Ausbaukonzepte zusammenfasst. Die Broschüre über Verlegetechniken für den Breitband-Ausbau soll laut DStGB wiederum den Entscheidern vor Ort eine allgemeine Darstellung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Verlegetechniken an die Hand geben. Sie diene einer Bestandsaufnahme zum Fragenkomplex der so genannten „untiefen Verlegetechniken“ und stelle Vor- und Nachteile gegenüber der klassischen Grabenbauweise dar. Eine Auslegungshilfe zur Mitverlegungspflicht nach § 77i Abs. 7 Satz 1 TKG (Prüfkonzept zur Sicherstellungspflicht) stellt die AG Digitale Netze ebenfalls bereit. Diese Auslegungshilfe habe keinen Regelungscharakter, sondern soll bei der gesetzeskonformen Umsetzung unterstützen. Die Handreichung für ein Materialkonzept zur Umsetzung des § 77i Abs. 7 TKG schließlich beschreibt laut DStGB möglichst genau den technischen Rahmen, der sich auf den erforderlichen Mindeststandard beschränkt und bei dessen Anwendung der Rechtspflicht aus § 77i Abs. 7 TKG Genüge getan ist.

Vorbehalte zur Qualitätssicherung

Der Handreichung zur Qualitätssicherung kann der DStGB laut eigenen Angaben nur unter Vorbehalten zustimmen. Als Voraussetzung für seine Zustimmung nennt der kommunale Spitzenverband, „dass nach der Broschüre zur Qualitätssicherung im Rahmen der Mitverlegung nach § 77i Abs. 7 TKG errichtete kommunale Breitband-Infrastruktur von privaten Betreibern zu kostendeckenden Konditionen übernommen wird.“ Denn: § 77i Abs. 7 TKG zielt darauf ab, ohnehin stattfindende Bauarbeiten größeren Umfangs auch dazu zu nutzen, Leerrohr- und Glasfasernetze oder Teile solcher Netze zu errichten. „Im Einklang mit Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG sollen die so entstehenden Netze oder Netzbestandteile allerdings nicht von den nach § 77i Abs. 7 TKG zur Mitverlegung verpflichteten Gebietskörperschaften, sondern von privaten Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze betrieben werden“, erklärt der DStGB. Das Gesetz gehe mithin davon aus, dass die Netze oder Netzbestandteile an private Unternehmen verpachtet, vermietet oder veräußert werden können und die dabei erzielten Erlöse grundsätzlich ausreichen, um den bei den Gebietskörperschaften verursachten finanziellen Aufwand abzudecken. Derzeit mehren sich laut DStGB die Anzeichen, dass die für den Ausnahmefall vorgesehene Verlegung durch kommunale Gebietskörperschaften zum Regelfall wird. „Darüber hinaus liegen erste Beispiele dafür vor, dass Kaufangebote privater Betreiber die kommunalen Investitionskosten bei Weitem nicht decken“, begründet der kommunale Spitzenverband. (ve)

Hier können die Dokumente heruntergeladen werden (Deep Link)

Stichwörter: Breitband, DigiNetz-Gesetz, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)



Druckversion    PDF     Link mailen




 Anzeige


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Breitband
tktVivax: Kritik am BMDV-Eckpunktepapier
[31.3.2023] Die tktVivax Group kritisiert das Eckpunktepapier des BMDV zur Gigabitförderung als „realitätsfremd“ und erwartet beim geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau erhebliche Verzögerungen. Zudem müssten Kommunen auch ohne feste Förderzusage finanziell in Vorleistung gehen. mehr...
BBV Deutschland: 2. Regionalkonferenz war ein Erfolg
[27.3.2023] Vor rund 100 Gästen aus Politik und Verwaltung wurde auf der 2. Regionalkonferenz des Unternehmens BBV Deutschland rege über den Stand des Breitbandmarkts und zu aktuellen Digitalisierungsfragen diskutiert. 
  mehr...
BBV Deutschland lud zur 2. Regionalkonferenz in die Alte Mälzerei nach Mosbach ein.

Pforzheim: Anschluss ans Highspeed-Netz
[20.3.2023] Anwohner des Neubaugebiets Tiergarten in Pforzheim können sich ab sofort ans Glasfasernetz der Stadtwerke Pforzheim (SWP) anschließen lassen. Im Laufe des Jahres sollen weitere Stadtbereiche mit Highspeed-Internet versorgt werden. mehr...
Pforzheim: Neubaugebiet Tiergarten hängt nun am Glasfasernetz.
Unsere Grüne Glasfaser: Flächendeckender Ausbau in Menden
[17.3.2023] Unsere Grüne Glasfaser (UGG) übernimmt den flächendeckenden Glasfaserausbau der Stadt Menden. Verlegt werden Glasfaserkabelnetzwerke bis ins Haus oder die Wohnung. Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich. mehr...
Bamberg: Kooperation mit der Telekom
[9.3.2023] Für den flächendeckenden Glasfaserausbau in Bamberg haben jetzt die Deutsche Telekom und Stadtnetz Bamberg eine Kooperation unterzeichnet. mehr...
Stadtnetz Bamberg und Deutsche Telekom kooperieren beim Breitbandausbau in Bamberg.
Weitere FirmennewsAnzeige

Stadt Essen nutzt Eingangsrechnungsworkflow der xSuite im großen Stil: Sichere Planung durch Rechnungsworkflow
[23.3.2023] Essen ist eine moderne Wirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsmetropole im Herzen des Ruhrgebiets. Sie ist Konzernzentrale, zum Beispiel für RWE AG, Evonik Industries AG, E.ON Ruhrgas AG, GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH und Hochtief AG. Die Messe Essen ist etabliert unter den Top-Ten der deutschen Messeplätze. Was viele Besucher angesichts der modernen Essener Skyline verblüfft: Die Geschichte der Stadt ist älter als die Berlins, Dresdens oder Münchens. Essen feierte im Jahr 2002 das 1150-jährige Jubiläum von Stift und Stadt Essen. mehr...

Mobilfunk für alle: Schnelle Fortschritte im Netzausbau
[16.3.2023] „Zukunft braucht noch schnellere Digitalisierung. Denn sie ist Teil der Lösung für zentrale Herausforderungen. Mit ihr können Bürger, Unternehmen und Verwaltungen resilienter, nachhaltiger und effizienter werden“, sagt Markus Haas, CEO von O2 Telefónica Deutschland. Seit der 5G-Frequenzauktion 2019 hat Telefónica enorm viel bewegt für ein flächendeckend schnelles Mobilnetz in Deutschland und die Netzqualität für die Kundinnen und Kunden signifikant gesteigert. Dies bestätigen unabhängige Netztests – etwa der Fachzeitschrift connect – mit dem wiederholten Urteil „sehr gut“. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Breitband:
Aktuelle Meldungen