[18.4.2023] Ab 2025 will sich Bayern an den Kosten für die Wartung und Pflege von Schul-IT beteiligen. Darauf haben sich das Finanz- und Kultusministerium und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt. Die Stadt Nürnberg begrüßt den Beschluss.
Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass ab 2025 eine so genannte Pro-Kopf-Pauschale gelten soll, mit der sich der Freistaat dauerhaft zu 50 Prozent an den Kosten für die technische Wartung und Systempflege der schulischen IT-Infrastruktur beteiligt. Auf diesen Zuschuss haben sich Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (KSV) sowie des Finanz- und Kultusministeriums verständigt. Dies berichtet die Stadt Nürnberg, die gleichzeitig diese Entscheidung für eine dauerhafte Beteiligung des Freistaats an den Kosten für Wartung und Pflege der Schul-IT begrüßt. Sie bedeute eine Abkehr von temporären Fördermaßnahmen hin zu einer fixen Verankerung im Schulfinanzierungsgesetz. Damit sei Kommunen eine realistische Planbarkeit möglich.
Bereits seit vielen Jahren hat die Frankenmetropole mit der Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ die Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen in ihren Sachaufwand übernommen. Die Umsetzung sei mit hohen eigenen Mitteln vorangetrieben worden (
wir berichteten), heißt es von der Stadt. Teilweise auch mit DigitalPakt-Mitteln finanziert sei der Ausbau der notwendigen Infrastruktur und die Ausstattung der Schulen mit Hard- und Software erfolgt. Dabei sei jedoch klar gewesen, dass darauf die dauerhafte Etablierung einer leistungsfähigen Wartung und Pflege des Gesamtsystems folgen müsse, so die Stadt. Nürnberg hat nach eigenen Angaben dazu bereits professionelle Systeme auf den Weg gebracht und mit der Einrichtung einer zuständigen Abteilung im Referat für Schule und Sport die notwenigen Strukturen geschaffen. Die Stadt Nürnberg hofft nun, dass das Gesetz unter Einbeziehung der realen Kosten der Kommunen und wie angekündigt ohne bürokratische Hürden auf den Weg gebracht wird.
Der jetzt getroffene Ministerratsbeschluss macht eine Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes notwendig; im nächsten Schritt soll sich der bayerische Landtag damit befassen. Nach Angaben des Kultusministeriums schließt das Programm nahtlos an die bis Ende 2024 laufende bayerische IT-Administrationsförderung an, bei der den Schulaufwandsträgern mehr als 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Bayern hatte dabei die verfügbaren Bundesmittel aus dem DigitalPakt Schule mehr als verdoppelt.
(sib)
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