[22.3.2024] Der Unterhaltsvorschuss Online (UVO) wurde von Bremen im Zuge der OZG-Umsetzung entwickelt. Er umfasst neben dem Erstantrag die jährliche Prüfung der Anspruchsberechtigung und das Nachreichen von Informationen. Elf Länder nutzen den Antrag inzwischen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Verwaltungsleistung aus dem OZG-Themenfeld Familie & Kind. Alleinerziehende können diese Leistung beantragen, um die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil den Unterhalt gar nicht oder nicht vollständig zahlt. Bremen hat den Dienst Unterhaltsvorschuss Online (UVO) im Frühjahr 2022 als einen der ersten kommunalen Einer-für-Alle-Dienste gelauncht (
wir berichteten).
Einer Meldung der Stadt zufolge erfreut sich der Online-Dienst stetig wachsender Beliebtheit. Dies zeigten die nun vorliegenden Zahlen für Januar 2024: Über 1.600 Personen hatten ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss über den Dienst UVO gestellt. Mit dem jährlichen Überprüfungsbogen (UVOJahr) wird das Fortbestehen einer Antragsberechtigung geklärt. Auch hier habe sich ein stetiges Wachstum mit über 370 Anträgen im Januar gezeigt. „Dies ist ein großer Erfolg für Bremen“, sagt Finanzstaatsrat Martin Hagen. „Mit Unterhaltvorschuss Online hat Bremen einen nach dem Einer-für-Alle-Prinzip gestalteten Online-Dienst – einer Leistung im Kommunalen Vollzug – entwickelt, welcher als erster in Deutschland in diesem Umfang Kommunen zur Verfügung steht.“ Mit bundesweit 800.000 Leistungsberechtigten und 200.000 Neuanträgen pro Jahr betrifft UVO sehr viele Bürgerinnen und Bürger.
Vollständig digitale Antragsstrecke
Derzeit nutzen Bürgerinnen und Bürger in elf Ländern – Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – den Online-Antrag zum Unterhaltvorschuss. Bayern und Niedersachsen sollen schnellstmöglich folgen. Wie die Stadt Bremen berichtet, wurden UVO und UVOJahr nun auch in einer neuen Version eingeführt. Zudem stehe jetzt auch eine dritte Leistung, „Nachreichen von Informationen“ (NavI) flächendeckend zur Verfügung. Dieser Online-Dienst ermöglicht es, auch nachträglich relevante Dokumente zum Antrag einzureichen. In Kombination mit UVOJahr bietet dies den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, sämtliche Schritte auch nach dem initialen Antrag digital abzuwickeln. Zur Verifizierung und Unterschrift des Antrags setzt UVO auf den elektronischen Personalausweis (eID) und die BundID.
Eine Integration in die Fachverfahren der Kommunen ist bereits in vollem Gang und sowohl für UVO als auch UVOJahr möglich. Bremen koordiniert den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Anbindung weiterer Kommunen seit Jahresbeginn im Auftrag der Mitnutzungsallianz. UVO ist über den zentralen Marktplatz für Einer-für-Alle-Dienste für andere Kommunen in Deutschland rechtssicher nachnutzbar.
(sib)
UVO auf dem EfA-Marktplatz (Deep Link)
https://www.finanzen.bremen.de
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