[4.5.2009] Kammern und Kommunen sollen in Baden-Württemberg die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) übernehmen. Der Gesetzentwurf ist nicht unumstritten.
In Baden-Württemberg hat sich die politische Entscheidung, wer die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie übernehmen soll, lange hinausgezögert. Anfang April 2009 wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Kammern und Kommunen gleichberechtigt als EAP fungieren sollen. Wie gelungen diese Kompromisslösung ist, wird sich erst noch herausstellen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der KOMCOM Süd wurde deutlich, dass nach wie vor Unstimmigkeiten herrschen. Jan-Ole Langemack, Dezernent beim Landkreistag Baden-Württemberg, sagte, der kommunale Spitzenverband könne nicht akzeptieren, dass die Kammern auf jeden Fall als EAP gelten würden, während die Kommunen optieren müssten. Wie im Staatsanzeiger zu lesen ist, hatten die Kammern ursprünglich auf Alleinzuständigkeit plädiert. Nun sollen neben den 30 Kammern bis zu 44 Stadt- und Landkreise beteiligt werden. Der Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.
(rt)
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