Hartz-IV-Software: Zwang zur Nutzung
[23.7.2007] Arbeitsgemeinschaften, die im Rahmen von Hartz IV die Zahlung des Arbeitslosengeldes II bearbeiten, müssen die Software A2LL nutzen. Ein Wahlrecht zur Anwendung anderer IT-Verfahren bestehe nicht. Dies hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag geantwortet.
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