[6.9.2007] Die Software zur Hartz-IV-Leistungsberechnung verfügt endlich über die datenschutzrechtlichen Mindeststandards. Das teilte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar mit.
Die gravierenden Datenschutzmängel bei der Hartz-IV-Leistungsberechnungssoftware scheinen endlich beseitigt. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar verfügt das für die Leistungsberechnung genutzte Programm A2LL inzwischen über die von ihm angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards, insbesondere klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen. Damit sei sichergestellt, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur nunmehr nur auf die Daten zugreifen können, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind. Zudem würden die bundesweiten Zugriffe jetzt lückenlos protokolliert. Schaar betonte, dass es darüber hinaus auf die Umsetzung in den für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ankomme, die ihren Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse übertragen. Hier ist es Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Umsetzung vor Ort zu überprüfen.
(rt)
http://www.bfd.bund.de
Stichwörter:
Hartz IV,
Arbeitslosengeld II,
A2LL,
Sozialwesen