[6.9.2007] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, weist Behauptungen zu angeblichen Falschberechnungen beim ALG II entschieden zurück. Die von den Optionskommunen verwendete Software zur Berechnung der Leistungserbringung arbeite einwandfrei.
Der Vorstandsvorsitzende der Vitako, Matthias Kammer, hat den von Medien aufgegriffenen Vorwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entschieden zurückgewiesen, dass den Optionskommunen durch fehlerhafte Software für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Mehrausgaben entstünden. Vitako unterstütze dagegen die Aussage des Deutschen Landkreistages, dass die Praxis in den Optionskommunen keine zusätzliche Belastung für Hartz IV verursache und der Staat deshalb auch dadurch nicht geschädigt würde (wir berichteten). Die aktuellen Äußerungen aus dem Ministerium seien nicht nachvollziehbar, so Kammer. Dadurch könne der falsche Eindruck entstehen, nur die zentrale Software sei der richtige Ansatz. „Die erprobten Lösungen in den Kommunen funktionieren und liefern richtige Ergebnisse. Die Optionskommunen leisten hervorragende Arbeit“, betonte Kammer am Mittwoch in Berlin. Im Gegensatz zu den Optionskommunen, die eigenverantwortlich die Vermittlung der Arbeitslosen vor Ort übernommen haben und dabei ihre IT-Ausstattung frei wählen können, müssen die Arbeitsgemeinschaften die Software der Bundesagentur für Arbeit verwenden. Deshalb fordert Vitako einen freien Wettbewerb der Auswahl der Software-Systeme. Kammer: „Dies würde der Arbeitsagentur die Möglichkeit einräumen, zu entscheiden, welche Systeme zur Vermittlung von Arbeitslosen besser sind. Dies hat sich bereits seit Jahrzehnten in den Kommunen bewährt.“
(al)
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