[4.9.2007] Angebliche Falschberechnungen beim Arbeitslosengeld II haben nichts mit der von Optionskommunen eingesetzten Software zu tun. Darauf weist der Deutsche Landkreistag hin.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist Vorwürfen entgegengetreten, die 69 Optionskommunen, die Hartz IV in alleiniger Regie umsetzen, hätten durch falsche Berechnungen jährlich 260 Millionen Euro gesetzeswidrig ausgezahlt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) verwahrte sich in einer Pressemitteilung gegen die Behauptung, dass die Praxis in den Optionskommunen zu Mehrausgaben für Hartz IV führe und dadurch der Staat geschädigt werde. Vielmehr handele es sich um eine Frage der internen Kostenverteilung zwischen Bund und Kommunen, die auf die Hartz-IV-Kosten insgesamt keine Auswirkungen habe. Richtig sei selbstverständlich, dass die Optionskommunen verschiedene dezentrale Software-Systeme verwenden. Dies habe allerdings mit der Wahl der Methode zur Einkommensanrechnung nichts zu tun.
(al)
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