Schleswig-Holstein: Kein Zwang zur Doppik
[24.8.2006] Schleswig-holsteinische Kommunen haben die Möglichkeit, ihre Haushaltswirtschaft durch doppelte Buchführung zu modernisieren. Laut einem aktuellen Gesetzentwurf können die Verwaltungen wählen, ob sie künftig kameralistisch oder doppisch buchen wollen.
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