Schleswig-Holstein:
Kommunale Bekanntmachungen im Web


[15.11.2005] Als erstes Bundesland erlaubt Schleswig-Holstein seinen Kommunen, ihre Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen. In der bisherigen Praxis werden Bekanntmachungen in Zeitungen, Amtsblättern und durch Aushänge publiziert.

Schleswig-holsteinische Kommunen sind bundesweit die ersten, die ihre örtlichen Bekanntmachungen künftig auch im Internet amtlich veröffentlichen dürfen. "Wir bringen damit die Verwaltung näher an die Menschen heran", sagte Innenminister Ralf Stegner gestern in Kiel. Er appellierte an Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter, von der neuen Möglichkeit einer Veröffentlichung im Internet regen Gebrauch zu machen. Die neue Bekanntmachungsverordnung ist nach Ansicht von Stegner ein weiterer wichtiger Baustein eines modernen E-Government. Sie tritt am 25. November in Kraft. Bislang dürfen Kommunen in der Zeitung, in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt und durch Aushang veröffentlichen. Entscheidet sich eine Kommune für die Bekanntmachung im Internet, finden die Bürger in ihrer Lokalzeitung oder an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde einen kurzen Hinweis, dass beispielsweise eine neue Baumschutzsatzung oder ein neuer Bebauungs- oder Flächennutzungsplan beschlossen wurden. Unter der entsprechenden Internet-Adresse können dann die Texte in voller Länge aufgerufen und nachgelesen werden. Wer keinen Internet-Anschluss hat, soll Bekanntmachungen auch bei seiner Gemeinde einsehen können. (hi)

http://landesregierung.schleswig-holstein.de

Stichwörter: Schleswig-Holstein, Bekanntmachungsverordnung, Ralf Stegner



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