[21.12.2010] Ein zentrales Register für Testamente soll künftig das Erbrechtsverfahren beschleunigen. Das elektronische Register wird bei der Bundesnotarkammer geführt.
Der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember 2010 der Einführung eines zentralen und elektronischen Registers für alle Testamente in Deutschland zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Testamentsregister eingerichtet wird, das elektronisch geführt wird. Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen-Anhalt, erwartet dadurch eine Beschleunigung des Erbrechtsverfahrens: „Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch registriert sind, kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher erfolgen.“ Alle für einen Erbfall wichtigen Daten werden künftig auf einem einheitlichen Weg und elektronisch an das Zentralregister gemeldet. Bei einem Sterbefall informiert das Standesamt, welches für die Beurkundung zuständig ist, künftig direkt das Zentralregister. Von dort aus werden das Testament verwahrende Gericht und das Nachlassgericht über den Sterbefall informiert. Justizministerin Kolb: „Damit wird auch die Verwaltung entlastet, da alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig vom zentralen Testamentsregister vorgenommen werden.“
(al)
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