[21.12.2010] Ein zentrales Register für Testamente soll künftig das Erbrechtsverfahren beschleunigen. Das elektronische Register wird bei der Bundesnotarkammer geführt.
Der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember 2010 der Einführung eines zentralen und elektronischen Registers für alle Testamente in Deutschland zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Testamentsregister eingerichtet wird, das elektronisch geführt wird. Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen-Anhalt, erwartet dadurch eine Beschleunigung des Erbrechtsverfahrens: „Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch registriert...
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