[29.1.2007] In Berlin kann die Eintragung in das Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister elektronisch beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg angemeldet werden. Ab Anfang Februar ersetzt die digitale Anmeldung den Antrag und die einzureichenden Unterlagen auf Papier vollständig.
Seit dem 1. Januar 2007 können in Berlin Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister elektronisch beim zentral zuständigen Amtsgericht Charlottenburg getätigt werden. Ab dem 1. Februar 2007 ersetzt die digitale Anmeldung den Antrag nebst einzureichenden Unterlagen auf Papier vollständig, sowohl die Bearbeitung als auch die Speicherung von Daten erfolgen elektronisch. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können sich darüber hinaus im Internet umfassend über die Inhalte des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters informieren. Die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr beinhaltet damit neben einem erheblichen Effizienzgewinn bei der Vorgangsbearbeitung einen deutlichen Zuwachs an Informationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sind lediglich ein Computer mit Internet-Anschluss, eine qualifizierte elektronische Signatur sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät erforderlich; die notwendige Software wird von der Justiz kostenfrei über die Website www.berlin.de/erv zur Verfügung gestellt. Berlin erfüllt mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs die Vorgaben zweier europäischer Richtlinien, die mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im November vergangenen Jahres in Bundesrecht umgesetzt worden waren.
(hi)
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