Städtetag:
Doppik erlaubt effizienteres Verwaltungshandeln


[27.12.2004] Der Deutsche Städtetag hat die mit Beginn des neuen Jahres in Nordrhein-Westfalen beginnende Umstellung des kommunalen Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik begrüßt und Bund und Länder aufgefordert, dem Beispiel zu folgen.

In Nordrhein-Westfalen beginnt mit dem 1. Januar 2005 die Umstellung der Gemeindehaushalte von der traditionellen Kameralistik auf die doppelte Buchführung. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das den Beschluss der Innenministerkonferenz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom November 2003 umsetzt. Das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanz-Management für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen schreibt die Doppik ab dem 1. Januar 2005 vor, räumt den Kommunen für die Umstellung aber eine Übergangsfrist von vier Jahren ein. In den anderen Bundesländern laufen die Vorbereitungen für die Gesetzgebung. "Die Städte begrüßen diesen Modernisierungsschritt, denn sie haben ihn seit Jahren eingefordert", erklärte heute Monika Kuban, Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers und Finanzdezernentin des Deutschen Städtetages. "Es ist heute nicht mehr zu akzeptieren, dass die öffentlichen Verwaltungen keine Aussagen zu ihrem vollständigen Ressourcenverbrauch einschließlich Abschreibungen und künftigen Pensionslasten oder zu ihrem Vermögen treffen können. Das neue Rechnungswesen wird diese Mängel beseitigen." Die Reform des Rechnungswesens sei indes nicht der Schlüssel zur Überwindung der kommunalen Finanzkrise. An die Adresse von Bund und Ländern richtete Monika Kuban den Aufruf, dem Beispiel der Kommunen zu folgen und ihr Haushaltswesen ebenfalls auf die Doppik umzustellen. (hi)

http://www.staedtetag.de

Stichwörter: Deutscher Städtetag, Doppik, Nordrhein-Westfalen



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