[2.4.2024] Eine digitale Bearbeitung vom Antrag bis zur Baugenehmigung bietet die Stadt Mannheim ab sofort an. Zum 1. April ist hier das Virtuelle Baumt an den Start gegangen.
Die Stadt Mannheim hat zum 1. April 2024 das Virtuelle Bauamt eingeführt. Eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde ist nun nur noch digital möglich. Das Virtuelle Bauamt ist ein Angebot des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg. Fast alle Bauämter im Land werden laut der Mannheimer Pressemeldung perspektivisch die hierfür zur Verfügung gestellte Software des Landes nutzen. Mannheim sei als eine der ersten Baurechtsbehörden einer Großstadt Vorreiter im Prozess. Seit Februar war das Virtuelle Bauamt mit freiwilligen Teilnehmern getestet worden (
wir berichteten).
„Bauen hat eine große Bedeutung für unsere Stadt – für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Daher wollen wir Baugenehmigungen möglichst schnell, komfortabel und transparent prüfen und erteilen“, sagt Oberbürgermeister Christian Specht und erläutert: „Mit dem Virtuellen Bauamt vereinfachen und beschleunigen wir Baugenehmigungsverfahren, weil mehrere Behörden zeitgleich digital an einem Antrag arbeiten können. Gleichzeitig können Antragsteller jederzeit transparent den Bearbeitungsstand ihres Antrags in Echtzeit abrufen.“ Baubürgermeister Ralf Eisenhauer ergänzt: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt und in meinem Dezernat haben in den vergangenen Monaten mit Hochdruck den angehäuften Rückstau abgearbeitet und gleichzeitig den digitalen Prozess auf den Weg gebracht. Ihnen gilt mein Dank, dass wir nun einen verlässlichen und modernen Service für das Bauen in Mannheim anbieten. Mit der geplanten Wiedereinführung des Beratungszentrums im Technischen Rathaus wollen wir bald auch vor Ort persönlich ansprechbar sein.“
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagt: „Ich freue mich, dass die Stadt Mannheim die Chancen ergreift, die das Virtuelle Bauamt bietet – und dies überaus konsequent und engagiert. Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren ist ein wichtiger Schritt, um das Bauen von Wohnungen, aber auch von gewerblich genutzten Gebäuden zu beschleunigen und zu erleichtern. Baurechtliche Verfahren werden dadurch für alle besser, einfacher und schneller.“
Ende-zu-Ende-Lösung
Das Virtuelle Bauamt, das ab 1. April in Mannheim verpflichtend gilt, ist eine Ende-zu-Ende-Lösung: Von der Antragstellung über die Beteiligung von Behörden und die Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital, teilt die Stadt mit. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherren, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Voraussetzung für die Einreichung eines digitalen Bauantrags ist ein ELSTER-Unternehmenskonto oder ein Nutzerkonto Bund (BundID) für die private Bauherrschaft.
Um die zahlreichen Vorteile, die das Virtuelle Bauamt bietet, auch nutzen zu können, hat das Land im vergangenen Jahr die Landesbauordnung (LBO) angepasst. Die wohl wichtigste Änderung, die am 25. November 2023 in Kraft getreten ist: Baurechtliche Entscheidungen können nun elektronisch bekanntgegeben werden (
wir berichteten). Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchzuführen. Eine formelle, schriftliche Zustellung ist nicht mehr vorgeschrieben. Das war Voraussetzung für das Virtuelle Bauamt.
(ba)
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Bildquelle: Stadt Mannheim