Duisburg:
Elektronisches Anhörungsverfahren


[23.5.2018] Im Rahmen der Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren bietet die Stadt Duisburg jetzt auch die Möglichkeit der Online-Anhörung. Als neue Bezahlmethode wurde GiroPay eingeführt.

Ihr Ordnungswidrigkeitenverfahren für Verkehrsdelikte hat die Stadt Duisburg um zusätzliche digitale Komponenten erweitert: Wie die Stadt meldet, wird seit Anfang Mai dieses Jahres die Möglichkeit der Online-Anhörung angeboten. Zudem wurde ein elektronisches Zahlungsverfahren eingeführt. Via GiroPay können Bußgelder ab sofort direkt über das Online-Portal beglichen werden.
Für die Online-Anhörung können sich Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- und Bußgeldverfahren über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode anmelden. Auf dem Portal können sie dann etwa Angaben zum tatsächlichen Fahrzeugführer hinterlegen oder sich zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit äußern. Dabei können laut Stadtverwaltung bis zu fünf Anlagen– etwa Fotos, Nachweise oder Belege – beigefügt werden. Die Antwort werde unmittelbar dem Verfahren zugeordnet, Postwege und Portokosten entfallen.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können von den Betroffenen zudem vorhandene Fotos vom Fahrer und vom Fahrzeugkennzeichen aufgerufen werden. Handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr, sind keine Fotos abrufbar. Informationen zu einem Vorgang können nach Angaben der Stadt Duisburg nur mit gültigen Zugangsdaten aus der Datenbank aufgerufen werden; es bestehe daher nicht die Gefahr, dass andere Internet-Nutzer die Daten oder Fotos einsehen. Die Online-Anhörung ist neben deutsch noch in vierzehn weiteren Sprachen verfügbar. Die Nutzung des Angebots ist freiwillig.
Die Stadt Duisburg hofft, dass durch die neuen digitalen Bausteine das Verfahren für die betroffenen Bürger vereinfacht und beschleunigt wird. (bs)

http://owi.duisburg.de
http://duisburg.de

Stichwörter: Fachverfahren, Ordnungswidrigkeiten, E-Payment, Duisburg



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