[31.10.2023] Der Online-Dienst Fahrerkarte kann in Hessen seit Sommer genutzt werden. Ab November soll der EfA-Dienst auch in Bayern zur Verfügung stehen. Weitere Bundesländer haben Interesse signalisiert.
In Hessen können Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ihre Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, welche der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten dienen, seit dem Sommer 2023 online beantragen. Der TÜV Hessen bietet diesen neuen digitalen Service landesweit an, so eine Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums. Der Online-Antrag erspare den Besuch bei der technischen Prüfstelle. Die Antragstellung erfolge über die Internet-Seite des TÜV Hessen. Der Identitätsnachweis ist über die eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte möglich. Dokumente wie das biometrische Foto, die Unterschrift und weitere Nachweise können hochgeladen und der Antrag digital bezahlt werden. Zur Sicherstellung der Biometrie des hochgeladenen Fotos werde eine Software der Bundesdruckerei verwendet. Ein Chatbot unterstütze bei Fragen zur Fahrerkarte und zum Antragsverfahren.
Die technische und fachliche Entwicklung des Online-Diensts erfolgte in Kooperation zwischen dem hessischen Wirtschaftsministerium, dem hessischen Sozialministerium und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleister (
wir berichteten).
Die AKDB hat den Online-Antrag nach dem EfA-Prinzip entwickelt. Wie der IT-Dienstleister berichtet, soll der Service in Bayern voraussichtlich im November 2023 nutzbar sein. Auch Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt würden den Online-Dienst künftig über den TÜV und die DEKRA bereitstellen. Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben laut AKDB ebenfalls Interesse signalisiert.
(ba)
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