Thüringen:
E-Government-Gesetz wird novelliert


[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können.

Eine Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes soll dazu beitragen, dass digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Fläche kommen. Das Thüringer Kabinett hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes (wir berichteten) beschlossen. Wie das Finanzministerium berichtet, sollen insbesondere der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter vorankommen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung gefördert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit können Behörden flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der so genannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. „Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagt der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert.

Mehr Zusammenarbeit

Daneben verbessert der Gesetzentwurf auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun, spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrzunehmen. In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch wird in der Pressemeldung neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Kreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger kreisangehöriger Kommunen die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz angeführt. „Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, so Schubert. (sib)

https://finanzen.thueringen.de

Stichwörter: Politik, Thüringen, E-Government-Gesetz, Gesetzgebung, Schriftformerfordernis

Bildquelle: Stadt Erfurt

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Bayern: Land unterstützt Digitalisierung der Kommunen
[16.7.2024] Bayerns Digitalminister sieht die konsequente Digitalisierung der Verwaltung als wichtige Möglichkeit, um den künftigen Ruhestand der Babyboomer-Generation und den dadurch entstehenden Fachkräftemangel zu kompensieren. Es gelte, die Potenziale von Standardisierung, Zentralisierung und KI zu nutzen. mehr...
In Bayern soll nach dem Willen von Digitalminister Fabian Mehring der „Digitalisierungsturbo“ gezündet werden.
Interview: Wir brauchen eine Dachmarke Interview
[15.7.2024] Peter Adelskamp ist Chief Digital Officer (CDO) in Essen und dort zugleich Fachbereichsleiter Digitale Verwaltung. Im Gespräch mit Kommune21 berichtet er von seiner Arbeit in Essen und dem dortigen Stand der Digitalisierung. mehr...
Essen-CDO Peter Adelskamp
eGovernment Benchmark 2024: Nutzerzentrierung ist der Schlüssel
[8.7.2024] Laut dem jüngsten eGovernment-Benchmark-Report der Europäischen Kommission haben die europäischen Staaten bei der Bereitstellung digitaler Behördendienste stetige Fortschritte gemacht. Raum für Optimierungen gibt es insbesondere bei grenzüberschreitenden Diensten und bei Dienstleistungen, die von regionalen und kommunalen Behörden erbracht werden. mehr...
Laut dem jüngsten eGovernment-Benchmark-Report haben die europäischen Staaten bei der Bereitstellung digitaler Behördendienste stetige Fortschritte gemacht.
Schleswig-Holstein: Kommunale Open-Data-Projekte gefördert
[5.7.2024] Wirtschaft und Forschung profitieren von offenen Daten, können zu mehr Transparenz beitragen und dadurch Bürgernähe schaffen. Das Land Schleswig-Holstein fördert ab sofort bis 2027 kommunale Projekte zur Anbindung an das landesweite Portal für offene Daten. mehr...
OZG 2.0: Neue DNA verankern Bericht
[4.7.2024] Um ein Erfolg zu werden, muss das OZG 2.0 die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als neue DNA verinnerlichen. Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern ist die Basis dafür geschaffen. mehr...
Das OZG 2.0 muss eine neue Genetik vorweisen.
Weitere FirmennewsAnzeige

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IT-Guide PlusCC e-gov GmbH
20097 Hamburg
CC e-gov GmbH
wer denkt was GmbH
64293 Darmstadt
wer denkt was GmbH
Axians Infoma GmbH
89081 Ulm
Axians Infoma GmbH
D-Trust GmbH
10969 Berlin
D-Trust GmbH
Aktuelle Meldungen