[10.10.2007] In einer auf der E-Government-Ministerkonferenz in Lissabon verabschiedeten Erklärung haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten auf die Förderung folgender vier Schwerpunktbereiche verständigt: grenzüberschreitende Interoperabilität, Reduzierung der Verwaltungskosten, E-Inclusion sowie Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Unter dem Motto "Reaping the Benefits of E-Government" (übersetzt etwa: die E-Government-Ernte einbringen) fand vom 19. bis 21. September 2007 in Lissabon die vierte E-Government-Ministerkonferenz statt. In der am 19. September unterzeichneten Erklärung wird das Engagement der EU-Mitgliedsstaaten für die kontinuierliche Weiterentwicklung von E-Government bestätigt und Prioritäten für die Zukunft skizziert. Dabei werden folgende Schwerpunktbereiche definiert, um die Ziele der Manchester-Erklärung und des E-Government-Aktionsplans i2010 zu erreichen: grenzüberschreitende Interoperabilität sowie die Reduzierung von Verwaltungskosten und Bürokratielasten, um Bürgern und Unternehmen eine effiziente und effektive Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass E-Government-Dienste möglichst von allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können. Und schließlich hält die Erklärung fest, dass die Transparenz und die Bürgerbeteiligung an politischen Prozessen erhöht werden sollen. Die nächste E-Government-Ministerkonferenz findet 2009 unter schwedischer Ratspräsidentschaft statt.
(rt)
Erklärung der vierten E-Government-Ministerkonferenz (PDF; 232 KB) (Deep Link)
http://www.megovconf-lisbon.gov.pt
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