[8.12.2008] Der Bundestag hat die geplante Beschlussfassung zur Vergaberechtsreform von der Tagesordnung gestrichen. Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, kritisiert dies. Eine Novellierung des § 99 GWB sei dringend notwendig.
Die Beschlussfassung zur Vergaberechtsreform hat der Bundestag von der Tagesordnung genommen. Sehr schnell hat darauf die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, reagiert. Sie teilt in einer Presseinformation mit, dass das nicht nur bedeute, dass es in naher Zukunft kein transparenteres Vergaberecht in Deutschland geben werde, sondern auch einen massiven Einschnitt in die Kooperationsfähigkeit der Verwaltungen darstelle. Denn diese hätten durch das neue Gesetz zusammenarbeiten und sich zum Beispiel bei IT-Projekten Entwicklungs- und Betriebskosten teilen können. Wilfried Kruse, Vorstandsvorsitzender von Vitako: „Wenn es bei der jetzigen Rechtslage verbliebe, müssten die deutschen Steuerzahler und die Kommunen die Suppe auslöffeln und gegebenenfalls Mehrkosten in Milliardenhöhe tragen.“ Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung bräuchten die Novellierung des § 99 GWB. Kruse: „Wie sollen die Kommunen stärker wirtschaftlich arbeiten, wenn Kooperationen bürokratisch erschwert werden?“
(rt)
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