[28.11.2011] Beim Breitband-Universaldienst plant die EU-Kommission keine grundsätzlichen Änderungen. Zu diesem Schluss gelangte die Kommission nach einer öffentlichen Konsultation und der Überprüfung des Umfangs des Dienstes.
Die Europäische Kommission hat erklärt, dass Änderungen des Konzepts, der Prinzipien und des Geltungsbereichs der EU-Regeln zum Universaldienst für die Integration mobiler Telekommunikationsdienste und Breitband-Verbindungen auf EU-Ebene derzeit nicht notwendig sind. Zu diesem Fazit gelangte die Kommission nach eigenen Angaben auf Grundlage einer öffentlichen Konsultation und ihrer dritten regelmäßigen Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes. Daneben kam die Kommission zu dem Schluss, dass es gegenwärtig angesichts der sehr unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Telekommunikationsnetze in den Mitgliedsstaaten und der potenziellen Kosten nicht zweckmäßig wäre, im Rahmen der Universaldienstvorschriften auf EU-Ebene eine einheitliche Breitband-Verbindungsgeschwindigkeit festzulegen. Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte hierzu: „Ich möchte sicherstellen, dass die Universaldienstregeln ihren Teil dazu beitragen, den Menschen in Europa die Vorteile der digitalen Wirtschaft zu erschließen, ohne dass den Akteuren des Sektors unverhältnismäßige Belastungen auferlegt oder Verwerfungen am Markt verursacht werden.“ Im Rahmen der öffentlichen Konsultation sind laut EU-Kommission sehr unterschiedliche Standpunkte deutlich geworden; viele Akteure unterstützten allerdings die bestehenden Grundsätze und sprachen sich dafür aus, die zentralen Merkmale der Universaldienstregelung beizubehalten.
(rt)
Weitere Informationen zum Breitband-Universaldienst (auf Englisch) (Deep Link)
http://ec.europa.eu
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