[21.1.2016] Künftig läuft der Vergabeprozess öffentlicher Aufträge digital ab. Das sieht die Verordnung zur Reform des Vergaberechts vor, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.
Das Kabinett hat gestern (20. Januar 2016) die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schafft sie ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. „Wir haben das Vergaberecht strukturiert, gebündelt und vereinfacht“, erklärt Bundesminister Gabriel. „Die Verfahren in Deutschland werden schneller und flexibler, die Regelungen anwenderfreundlicher. Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen.“ Das kommt laut Gabriel unter anderem den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind. Die Verordnung ergänze zudem die bereits im Gesetz getroffenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen. „Damit können wir Qualität und Effizienz beispielsweise bei der Vergabe von Dienstleistungen für Arbeitssuchende durch die Bundesanstalt für Arbeit weiter steigern“, so Gabriel. Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (
wir berichteten).
(ve)
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