[7.7.2016] Über 3.000 Vorschriften, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen, hat die Bundesregierung überprüft. In 20 Prozent der untersuchten Vorschriften kann demnach auf die Schriftform verzichtet werden.
Den Bericht zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes hat jetzt das Kabinett beschlossen. Wie das Bundesministerium des Innern (BMI) meldet, hat die Bundesregierung über 3.000 Vorschriften, die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen, auf den Prüfstand gestellt. Laut dem Bericht kann in 20 Prozent der überprüften Vorschriften auf die Schriftform verzichtet werden. So sollen künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können. „Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung müssen abgebaut werden“, kommentiert Bundesinnenminister Thomas de Maizière. „Mein Haus hat sich deshalb im Rahmen des Überprüfungsprozesses stark dafür eingesetzt, dass überflüssige Schriftformerfordernisse gestrichen werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch darauf achten, dass vermeidbare Formerfordernisse zukünftig gar nicht erst in Gesetzentwürfe aufgenommen werden.“ Die Verwaltung muss sich laut de Maizière den berechtigten Interessen der Bürger und Unternehmen öffnen. „Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht sind wir diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen“, erklärt der Bundesminister weiter. „Jetzt gilt es, die im Bericht aufgezeigten Handlungsoptionen zügig umzusetzen und die anpassungsbedürftigen Vorschriften noch in dieser Legislaturperiode durch ein entsprechendes Gesetz zu ändern.“
(ve)
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