[18.7.2023] In Bremen wurde eine neue Dienstvereinbarung für ortsflexibles Arbeiten unterzeichnet. Diese ermöglicht der Verwaltung das Arbeiten im Homeoffice und regelt dessen Ausstattung, bahnt aber auch den Weg zum Desksharing, bei dem Beschäftigte keine fixen Büroarbeitsplätze mehr haben.
Die Corona-Pandemie hat es der Verwaltung ermöglicht, Erfahrungen mit neuen, ortsflexiblen Arbeitsmodellen zu machen. In Bremen waren das vorwiegend gute: Bereits im März 2023 hatte der Bremer Senat die Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung beschlossen, die das ortsflexible Arbeiten für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst regelt (
wir berichteten). Nun haben der Senator für Finanzen, Bürgermeister Björn Fecker, und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Lars Hartwig, die neue Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten unterzeichnet.
Die Vereinbarung regelt das Arbeiten im Homeoffice sowie das mobile Arbeiten in der bremischen Verwaltung und soll am 1. September 2023 in Kraft treten, heißt es aus der Pressestelle des Finanzsenators. Künftig soll es für alle Beschäftigten möglich sein, stunden-, tage- oder wochenweise – auf freiwilliger Basis – ortsflexibel zu arbeiten, sofern dies mit ihren Aufgaben vereinbar ist. Gleichzeitig bietet die Vereinbarung der Verwaltung die Perspektive, auch im Sinne des Klimaschutzes, Büroflächen ökonomischer und ökologischer zu nutzen. Hierzu sollen die Wege zum Desksharing ausgeweitet werden. Der Innovationscampus Tabakquartier, in den Teile der bremischen Verwaltung im Herbst umziehen (
wir berichteten), setzt diesen Schritt bereits in die Praxis um.
Arbeitgeber-Attraktivität steigern
Mit der neuen Dienstvereinbarung erhielten die Beschäftigten der bremischen Verwaltung einen verlässlichen Rahmen, um die Arbeit im Homeoffice weiter zu nutzen. Neben der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf soll damit auch Bremen als Arbeitgebermarke weiter gestützt werden, so Finanzsenator Björn Fecker. Die Dienstvereinbarung wurde in enger Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde Bremen entwickelt. Lars Hartwig vom Gesamtpersonalrat betont ebenfalls, dass die neue Festlegung ein wichtiger Schritt für die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sei: „Auch im Homeoffice brauchen die Kolleginnen und Kollegen eine gesundheitsgerechte und arbeitnehmerorientierte Ausstattung am Arbeitsplatz. Diese wurde klar und verbindlich geregelt.“
Mit der Unterzeichnung der neuen Dienstvereinbarung beginnt ein Umsetzungsprozess für die Dienststellen der bremischen Verwaltung. Diese sollen dabei im stetigen Austausch mit dem Senator für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat begleitet werden.
(sib)
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Bildquelle: Finanzressort Bremen