[14.11.2023] Der Weg ist frei für das Virtuelle Bauamt: Der Landtag in Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren nun in zweiter Lesung verabschiedet.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (
wir berichteten) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit ist der Weg zum Virtuellen Bauamt frei. Die entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung (LBO) werden nach Angaben der Landesregierung voraussichtlich zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten.
„Das ist ein echter Durchbruch für die digitale Verwaltung. Wir machen die Verfahren schneller, effizienter und bürgerfreundlicher – zum Vorteil aller“, sagte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, in Stuttgart: „Mit dem Virtuellen Bauamt können Antragsteller und Behörden künftig das komplette Verfahren medienbruchfrei digital durchlaufen – vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Das spart Zeit, Geld und Nerven.“
Wie die baden-württembergische Landesregierung weiter mitteilt, wird die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ bereits seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch an die landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. 196 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden im Land hätten sich inzwischen angemeldet. Seit Sommer laufen die ersten Tests unter Realbedingungen im Beta-Testbetrieb. „Die ersten 37 Pilotbehörden testen die Plattform heute bereits ausgiebig im Silent-Go-Life“, sagte Ministerin Razavi. „Die Tests verlaufen sehr gut: Bis Ende 2023 wollen wir den Großteil der teilnehmenden Behörden in den Silent-Go-Life nehmen. Unser Ziel ist es, dass im nächsten Jahr alle Baurechtsbehörden das Virtuelle Bauamt nutzen können.“
Das Virtuelle Bauamt ist eine Ende-zu-Ende-Lösung: von der Antragstellung über die Beteiligung von Behörden und die Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt beim Virtuellen Bauamt auf die Nachnutzung des Digitalen Bauantrags aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des Einer-für-Alle(EfA)-Prinzips.
(bw)
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