[21.5.2014] Kantone, Gemeinden sowie weitere Institutionen in der Schweiz können ab sofort ihre Daten vom Schweizerischen Bundesarchiv archivieren lassen. Der Schweizer Bundesrat hat dazu einen entsprechenden Leistungsauftrag verabschiedet.
Das Schweizerische Bundesarchiv darf ab sofort Kantonen, Gemeinden und weiteren Institutionen die digitale Archivierung von Daten anbieten. Wie die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft mitteilen, hat der Bundesrat der Schweiz dazu einen entsprechenden Leistungsauftrag verabschiedet. Er stützt sich auf das Archivierungsgesetz. Dieses verpflichtet das Bundesarchiv zur Zusammenarbeit mit allen föderalen Ebenen und ermöglicht ihm, besondere Dienstleistungen auch außerhalb des Bundes anzubieten. Hintergrund sind laut der Meldung die Kosten und der hohe Aufwand, die den öffentlichen Verwaltungen durch die Archivierung von digitalen Informationen entstehen. Das Schweizer Bundesarchiv übernehme daher neben der eigentlichen Archivierung der Daten auch die Beratung zur digitalen Aufbewahrung sowie die Ausbildung in der digitalen Informationsverwaltung. Die Daten würden vom Bundesarchiv mehrfach gesichert. Die Datenhoheit bleibe dabei bei den jeweiligen Partnern. Der Zugang erfolge autonom und exklusiv. Für die Dienstleistungen sollen die Partner die Speicherkosten und einen Anteil an den Investitions- und Betriebskosten übernehmen.
(ma)
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