[26.7.2019] Der Berliner Senat spricht sich für die Möglichkeit aus, Wohnungen online an- und abzumelden. Der Gang aufs Amt erübrigt sich dadurch allerdings nicht.
Zu den rechtlichen Möglichkeiten einer Online-An- und Abmeldung von Wohnungen hat jetzt der Berliner Senat Stellung bezogen. Demnach unterstützt das Land Berlin aktiv eine bundesweit abgestimmte und rechtskonforme Umsetzung dieser Möglichkeiten. Das stehe auch im Kontext mit dem bundesweit abgestimmten Vorgehen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und den Aktivitäten des IT-Planungsrats. Zur Umsetzung verweist der Senat auf das Bundesmeldegesetz, das eine elektronische Anmeldung ermöglicht. Dabei sei eine Verschlüsselungstechnik, die dem jeweiligen Stand der Technik entspricht, erforderlich, um Datenschutz und -sicherheit insbesondere hinsichtlich der im Melderegister gespeicherten Informationen zu gewährleisten. Weiter weist der Senat darauf hin, dass das Bundesmeldegesetz eine Identifizierung der meldepflichtigen Person vorschreibt, beispielsweise mittels der eID-Funktion des Personalausweises. Bundesgesetzliche Vorgaben machen den Gang zum Bürgeramt allerdings trotz eines Online-Angebots weiterhin erforderlich. Der Senat bezieht sich damit auf die Vorgabe, dass zur Adressänderung auf dem Personalausweis der Besuch des Bürgeramts notwendig ist. Auch könne die Meldebehörde das persönliche Erscheinen des Meldepflichtigen verlangen. Soweit eine Pflicht zur Abmeldung besteht, gibt es hierfür bislang ebenfalls keine elektronische Durchführung im Bundesmeldegesetz, heißt es vonseiten des Berliner Senats weiter.
(ve)
https://www.berlin.de
Stichwörter:
Panorama,
Berlin,
Bürgerservice