[29.10.2004] Das Amt für Wohnungsförderung und Wohnungswesen der Stadt Mülheim an der Ruhr hat seinen Online-Service erweitert. Ab November ist neben der Aufnahme in die städtische Wohnungsvermittlung auch die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines möglich.
In Mülheim an der Ruhr kann seit Februar 2004 bereits ein Blick in den städtischen Internet-Auftritt und über den Umweg "Online-Wohnungsvermittlung" helfen, die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein zu prüfen. Nun gibt es einen direkten Weg: Unter www.muelheim-ruhr.de (Bürgerservice, Online-Formulare, Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsvermittlung / Wohnberechtigungsschein) können die erforderlichen Daten zur Antragstellung sofort eingegeben werden. Noch während der Eingabe wird auf mögliche Erfolgsaussichten hingewiesen. Nach dem Absenden aller Daten erhält der zuständige Sachbearbeiter sämtliche Angaben und kann diese unmittelbar prüfen. Per E-Mail erfolgt eine Rückmeldung, welche Belege oder Nachweise noch vorzulegen sind. Sobald alle benötigten Belege zusammengetragen wurden, kann der Antragsteller im Amt vorsprechen. Dort werden die zuvor übermittelten Daten mit den vorgelegten Formularen verglichen und automatisiert in das Fachverfahren WinAWOS übertragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Antragsteller in die Wohnungsvermittlung aufgenommen oder erhält den gewünschten Wohnberechtigungsschein.
(al)
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