[12.1.2005] Einige Änderungen des Signaturgesetzes sollen die Kosten für die digitale Unterschrift reduzieren. Damit soll die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in Deutschland beschleunigt werden.
Am 11. Januar 2005 sind eine Reihe von Änderungen des Signaturgesetzes in Kraft getreten. Die Änderungen sollen das Verfahren für die Erteilung qualifizierter Zertifikate vereinfachen und die damit verbundenen Kosten reduzieren. Insbesondere sollen künftig bereits vorhandene Karten-Infrastrukturen wie Geldkarte oder EC-Karte leichter eingebunden werden können. Trotz aller Vorteile entwickelt sich der elektronische Geschäftsverkehr in Deutschland nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) nur zögerlich. Grund seien die Kosten für Zertifizierungsdienstleistungen. Diesen Kosten stehe jedoch ein weit höherer Nutzen gegenüber, so das Ministerium in einer Presseerklärung. Vorteile ergäben sich für die gesamte Volkswirtschaft, wenn elektronische Signaturen breit genutzt würden und so zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung in allen Bereichen führten. Das neue Signaturgesetz soll stärker als bisher dazu beitragen, dass wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle zur Verbreitung qualifizierter elektronischer Signaturen entwickelt werden können.
(al)
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