[26.6.2007] Bei der Anmeldung mit dem vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) können Sachbearbeiter künftig über das dezentrale OK.EWO-Verfahren auf den im Service-Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) vorgehaltenen Einwohnerdatenbestand der Wegzugsgemeinde zugreifen.
Mit dem Inkrafttreten der Bayerischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten vom 14. März 2007 (MeldDV) wurde mit dem § 32 auch die Anmeldung durch den vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) für alle, sowohl bayerische als auch außerbayerische Zuzugsmeldebehörden als Kann-Regelung vorgesehen. Der Sachbearbeiter hat künftig bei der Anmeldung die Möglichkeit, über sein OK.EWO-Verfahren auf den im Service-Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) vorgehaltenen Einwohnerdatenbestand der Wegzugsgemeinde zuzugreifen und die Daten des Bürgers in den Anmeldevorgang zu übernehmen. Die Kommunikation zwischen dem dezentralen Einwohnerverfahren OK.EWO und dem zentralen Einwohnerteildatenbestand erfolgt auf Basis der standardisierten XMeld-Nachrichten. Nach Angaben der AKDB erfolgt der synchrone Transport der Anfrage- und Antwortnachrichten mit der zum 1. Januar 2007 aufgebauten Transportinfrastruktur mittels OK.KOMM.
(rt)
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