[11.8.2010] Bis Ende des Jahres soll der Google-Dienst Street View für die 20 größten deutschen Städte verfügbar sein. Das hat der Suchmaschinen-Gigant jetzt angekündigt. Bei Datenschützern stößt die Regelung zum Umgang mit Vorab-Widersprüchen auf Kritik.
Das Unternehmen Google hat bekannt gegeben, seinen Dienst Street View, der Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad liefert, für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Der Pressesprecher und für Datenschutz zuständige Beigeordnete des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, erklärte dazu: „Es ist schade, dass es immer noch an geeigneten Rechtsgrundlagen fehlt, die Tätigkeit von Datensammeldiensten, wie zum Beispiel Google Street View, einzuschränken und zu überwachen. Daher halten wir den Start von Google Street View für verfrüht. Dies zeigen auch die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, die in den Städten und Gemeinden eingehen.“ Datenschützer sehen Ansatzpunkte für Kritik noch in einem ganz anderen Bereich. Zusätzlich zur weltweit umgesetzten automatischen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Nummernschildern auf Street-View-Bildern hat Google für Deutschland eine neue Funktion vorgestellt, mit der Mieter und Eigentümer beantragen können, dass ihr Haus vor der Online-Veröffentlichung der Bilder unkenntlich gemacht wird. Diese Funktion soll laut Unternehmensangaben ab kommender Woche online bereitstehen. Nach vier Wochen werde sie geschlossen, um Google ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu geben, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Anschließend könne die Unkenntlichmachung eines Bildes über ein Reporting Tool in Google Maps eingefordert werden. Die baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde hat Google in einem Schreiben aufgefordert, den Start des Widerspruch-Tools auf die Zeit nach den Sommerferien in Baden-Württemberg zu verschieben. Nach Angaben der Behörde erweckten die kurzfristige Ankündigung und der Zeitpunkt den Eindruck, als seien sie bewusst gewählt, um das Verfahren möglichst geräuschlos über die Bühne zu bringen und die Zahl der Stuttgarter und Mannheimer Bürger, die von ihrem Widerspruchsrecht vorab Gebrauch machen, in Grenzen zu halten. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sieht das ähnlich: Die kurzfristige Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagere sowie die Tatsache, dass Google es ablehne, eine Telefon-Hotline für die Bürger einzurichten ließen durchaus Zweifel aufkommen, ob das Unternehmen an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert sei. Ein Verfahren, für das eine Frist in Gang gesetzt werde, müsse sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden. „Hier verpasst Google die Chance, verloren gegangenes Vertrauen durch eine bürgerfreundliche Umsetzung der mit uns vereinbarten Zusagen zurückzugewinnen“, so Johannes Caspar.
(rt)
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