[6.3.2013] Eine Handreichung mit Empfehlungen zum datenschutzgerechten Versand sensibler Informationen mittels De-Mail hat der Bundesdatenschutzbeauftragte jetzt veröffentlicht.
Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, zusammengestellt. Diese sollen darüber aufklären, wie der Versand besonders schützenswerter Informationen datenschutzgerecht erfolgen kann. So sollten Behörden und andere Institutionen, die personenbezogene Daten austauschen, De-Mails stets Ende-zu-Ende verschlüsseln, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten. In der Bürgerkommunikation könne dagegen eine Risikoabschätzung Aufschluss darüber geben, ob De-Mail auch ohne diese zusätzliche Schutzmaßnahme verwendet werden kann. Peter Schaar: „Nur eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schließt völlig aus, dass ein Dritter vom Inhalt der De-Mail Kenntnis erlangen kann.“ Eine entsprechende Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sei im Gesetzgebungsverfahren allerdings nicht aufgegriffen worden. Die Handreichung steht auf der Website des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Download zur Verfügung.
(bs)
Die Empfehlungen zum Dowbload (Deep Link)
http://www.bfdi.bund.de
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