[5.8.2015] Bei der Erstellung, der Verwaltung und dem Bezug von Verfahrensbeschreibungen und -verzeichnissen nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterstützt eine neue Lösung des Unternehmens GovConnect.
Datenverarbeitende Stellen müssen gemäß dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für jedes von ihnen betriebene Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten eine Verfahrensbeschreibung oder ein Verfahrensverzeichnis erstellen und aktuell halten. Die Lösung pmDSR von GovConnect soll die Erfüllung dieser Aufgaben durch eine formularbasierte Web-Applikation erleichtern. Wie das Unternehmen mitteilt, verhindert ein Abgleich mit bereits freigegebenen Verfahrensbeschreibungen anderer datenverarbeitender Stellen und der Import dieser anonymisierten Verfahrensbeschreibungen Doppelerfassungen. pmDSR werde via Browser und Benutzerauthentifizierung aufgerufen. Unterstützende Features wie die Druckfunktion und die PDF-Erstellung erleichtern die Arbeit zusätzlich. Somit werde nicht nur die Aushändigung des Verfahrensverzeichnisses bei der Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde vereinfacht. Es wird auch eine schnelle Auskunft an Betroffene möglich.
(ve)
http://www.govconnect.de
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