OZG:
Regeln des Marktes


[5.8.2019] Digitalisierung ist kein politischer Prozess, sondern sollte sich im Wettbewerb um die beste Lösung entwickeln, fordert der Verband DATABUND. Das sollte auch bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beachtet werden. Ein Statement.

Digitalisierung ist ein ganzheitlicher Prozess. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) spielt für die Aktivierung und Beschleunigung der Digitalisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung eine wesentliche Rolle. Allerdings ist Digitalisierung kein politischer Prozess. Als solchen nimmt DATABUND die derzeitigen Entwicklungen jedoch wahr. Lösungsansätze werden politisch verordnet, die eigentlichen Nutzer – Bürger und Unternehmen – haben keine Möglichkeit, sich bei der Umsetzung des OZG einzubringen; höchstens später durch Ablehnung der vorgesetzten Lösung.

Die eine Lösung gibt es nicht

Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern vielmehr ein Prozess, der sich nach den Regeln des Marktes, also durch Wettbewerb, Vielfalt, Nutzenzentrierung und Wirtschaftlichkeit entwickeln muss. Das schließt nicht aus, dass ein solcher Prozess politisch unterstützt wird. Die Rahmenbedingungen für die Prozesse oder die Bereitstellung von Mitteln für die relevanten Stellen können die Entwicklungen in der Digitalisierung beschleunigen oder bremsen. Die Politik gibt die Ziele vor und die Wirtschaft entwickelt danach die entsprechenden Lösungen, jedes Unternehmen auf seine Weise, immer im Wettbewerb um die beste Lösung und den größten Erfolg.
Der Prozess der Digitalisierung wird als ausschließlich ganzheitlicher Prozess verstanden. Es werden auf allen Ebenen Strukturen und Einrichtungen geschaffen, die nur und ausschließlich für die Digitalisierung zuständig sind. Doch diese hat einen Gegenstand: die öffentliche Verwaltung. Sie ist sehr vielfältig und kein Monolith. Deshalb kann es nicht die eine richtige Herangehensweise geben.

Auch alternative Ansätze einbeziehen

Der Prozess der Digitalisierung läuft seit vielen Jahren, vor allem in den Fachbereichen, wo ein entsprechender Druck durch den onlinegeprägten Bürger, durch Unternehmen oder die Behörden selbst gegeben ist. Nur weil die so entstandenen Digitalisierungsergebnisse in den einschlägigen Untersuchungen und damit auch politisch nicht wahrgenommen werden, bedeutet das nicht, dass es sie nicht gibt. Die bestehenden Lösungen müssen im Gegenteil besonders in die Betrachtung einbezogen werden, es muss analysiert werden, wa­rum sie zu großen Teilen keine Breitenwirksamkeit erzielen.
Auf Fachkompetenz der Hersteller und der Fachleute aus der Wirtschaft wird aber weitgehend verzichtet, oft zugunsten großer Beratungshäuser. Existierende Lösungen von Online-Clients der einzelnen Fachverfahren bis hin zu komplexen Lösungen der Formular-Server-Anbieter werden dagegen ausgeklammert. Ansatzpunkt für die politischen Betrachtungen ist oft das EU-Ranking, das aber nur einen Gesamtblick auf eine sehr heterogene Landschaft gibt. Eine Differenzierung ist nicht möglich. Alternative Ansätze zur Umsetzung von Once Only, Mehrsprachigkeit und Data Driven Government werden nicht betrachtet. Sie sind herausfordernd, innovativ und zukunftsfähig – Portale dagegen nicht.

Rechtliche Schranken niederreißen

Aus Sicht der für das OZG verantwortlichen Politik ist die digitale Abwicklung aller Behördenleistungen für Bürger und Unternehmen das erklärte Ziel. Nach Auffassung von DATABUND kann es aber nicht Ziel der Digitalisierung sein, am Ende des Online-Prozesses ein PDF zu generieren, dessen Daten in das Folgeverfahren der Verwaltung erneut einzutippen und den Bescheid per Briefpost zu versenden. Digitalisierung muss durchgängig digitale Prozesse zur Folge haben, welche die Verwaltungsarbeit effizienter und einfacher machen.
Digitalisiert werden Leistungen der Verwaltung, doch deren Organisation ist auf die Zeit der Karteikarten und des Papiers als Datenträger ausgerichtet. Es sollte auch Aufgabe der Digitalisierungslabore sein, die rechtlichen Schranken niederzureißen und Rechtsänderungen vorzuschlagen. Doch dies kann aufgrund der strukturellen Ausprägung der Labore nur partiell und auf die konkreten Prozesse fokussiert erfolgen. Damit wird aber eine Verfestigung alter oder die Schaffung neuer prozessorientierter Silos erzielt, statt diese aufzubrechen. Verwaltungsmodernisierung muss stattdessen grundsätzlich betrachtet werden. Ist die Organisation des Verwaltungshandelns in den derzeitigen Ämterstrukturen und Kompetenz-Unterteilungen unter den Bedingungen der neuen digitalen Möglichkeiten wirklich noch zweckmäßig? Muss sich mit der Digitalisierung und den veränderten Arbeitsprozessen in der Verwaltung nicht auch die Organisation und Arbeitsweise der Verwaltung selbst ändern? Das sollte zumindest einmal betrachtet und mitgedacht werden, auch wenn dies kein Schnellschuss werden wird, wie ihn sich die Politik wünscht.

Digitale Identität unerlässlich

Es wird keinen durchschlagenden Erfolg bei der Digitalisierung geben, wenn es nicht gelingt, eine wirkliche digitale Identität zu schaffen. Die Servicekonten allein werden diese Aufgabe nicht erfüllen können. Es wäre schon ein signifikanter Fortschritt, wenn eine breite Diskussion zumindest eröffnet würde. Die elektronische Identität (eID) muss an die physische Identität gekoppelt sein und der Staat muss wie in der realen Welt für die digitalen Identitätsdaten bürgen. Die Bundesrepublik hat vor einigen Jahren eine exzellente Lösung ins Leben gerufen, die auch international große Anerkennung erfährt. Dann ist der neue Personalausweis (nPA) aber an einem bürokratischen Umfeld sowie fehlender Bürgernähe bei der Einführung gescheitert. Das sollte allerdings kein Grund sein, die Lösung nicht in einem neuen Anlauf zur Basis digitaler Anwendungen zu machen.
Zu bedenken ist dabei, dass sich auch die Welt weiterentwickelt hat. Deshalb müssen innovative Ansätze mit der eID des nPA verknüpft werden. Dem Bürger wird im allgemeinen Verständnis inzwischen eine bedeutende, eigene Rolle bei der Verwaltung seiner Identitätsdaten zugestanden. Unabhängig von solchen Entwicklungen muss es aber einen vom Staat organisierten Vertrauensanker geben.
Dafür stehen etwa mit der Blockchain entsprechende Technologien bereit, die in die Überlegungen einbezogen werden müssen. So könnten Servicekonten für juristische Personen oder für Bürgeranliegen mit niedrigem Sicherheitsniveau durchaus zum Einsatz kommen – an einer tatsächlichen digitalen Identität führt aber letztlich kein Weg vorbei.

Stephan Hauber ist Vorsitzender des Vorstands von DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Software-Hersteller für den öffentlichen Sektor.

https://www.databund.de
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe August 2019 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Portale, CMS, Onlinezugangsgesetz (OZG), Databund

Bildquelle: BillionPhotos.com/stock.adobe.com

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