OZG:
Verpflichtungserklärung bald bundesweit


[10.9.2021] Wer eine Verpflichtungserklärung abgeben möchte, kann sich künftig auf eine unkomplizierte digitale Lösung freuen: Durch die nun gezeichnete Einzelvereinbarung soll die digitale Antragstellung nach den guten Erfahrungen in Offenbach am Main und Wiesbaden bald deutschlandweit möglich sein.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) haben eine Einzelvereinbarung für die Digitalisierung der Verpflichtungserklärung geschlossen. Die digitale Verpflichtungserklärung ist eine OZG-Leistung aus dem Themenfeld Ein- & Auswanderung. Mit der auf Staatssekretärsebene gezeichneten Vereinbarung stehen nun fast fünf Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln für die Digitalisierung und insbesondere den deutschlandweiten Roll-out der Verpflichtungserklärung bereit. Das meldete das BMI.

Hohe gesellschaftliche Relevanz

Mit einer Verpflichtungserklärung kann eine Person oder eine Organisation gegenüber den Ausländerbehörden ihre Bereitschaft bekunden, die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person, die sie nach Deutschland eingeladen haben, zu tragen, sofern diese im Rahmen ihrer Visumbeantragung nicht genügend eigene finanzielle Mittel nachweisen kann. Verpflichtungserklärungen können von Privatpersonen abgegeben werden, aber auch von potenziellen Arbeitgebern. Bisher waren dafür manchmal sogar mehrfache Wege zur Ausländerbehörde notwendig. Mit rund 600.000 abgegebenen Erklärungen pro Jahr habe diese Leistung eine hohe gesellschaftliche Relevanz, so das BMI.

Schnellere Entscheidungen möglich

Die digitale Antragsstrecke Verpflichtungserklärung wurde federführend vom Land Hessen in einem OZG-Digitalisierungslabor konzipiert und in der technischen Realisierung eng vom zuständigen Fachreferat begleitet. Für die technische Umsetzung sei eng mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 zusammengearbeitet worden. Die digitale Lösung kommt den Gastgebern ausländischer Personen durch eingesparte Behördengänge zugute und nutzt der Verwaltung durch eine sachangemessene Bonitätsprüfung. Damit sei eine schnellere Entscheidung möglich. Nutzer können die digitale Lösung wahlweise komplett online zur rechtsverbindlichen Abgabe (mit eID-Authentifizierung) oder teilweise online zur Vorbereitung der Abgabe der Verpflichtungserklärung bedienen. Elektronisches Bezahlen anfallender Gebühren sei ebenfalls möglich. Bereits im September 2020 ging die Verpflichtungserklärung in den zwei hessischen Städten Offenbach am Main und Wiesbaden online. Nach diesem erfolgreichen Pilotbetrieb macht sich Hessen nun bereit für den bundesweiten Roll-out der digitalen Verpflichtungserklärung. Erste außerhessische Pilotkommunen seien bereits angeschlossen, berichtet das BMI. Die Verwendung eines standardisierten Datenaustauschformats ermögliche den datenschutzkonformen Datenaustausch und sorge auch dafür, dass alle Fachverfahren, die bundesweit in den Ausländerbehörden zur Anwendung kommen, an den Online-Dienst angeschlossen werden können. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de
https://www.hessen.de

Stichwörter: Panorama, ekom21, OZG, Verpflichtungserklärung, Hessen, Offenbach am Main, Wiesbaden



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